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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 25.02.2010


Einführung des Berliner AutorInnenlesefonds in 2010
AVIVA-Redaktion

Die Berliner Kulturverwaltung vergibt im Doppelhaushalt 2010/2011 Honorarmittel für professionelle AutorInnen. Die Vergabe der Fördermittel übernimmt die landeseigene gemeinnützige Gesellschaft...




...Kulturprojekte Berlin, die hierfür eine Geschäftsstelle einrichtet.

Die Gesellschaft betreut im Bereich Kulturelle Bildung bereits den erfolgreichen Berliner Projektfonds "Kulturelle Bildung". Der AutorInnenlesefonds fasst nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel jeweils 90.000 Euro für die Kalenderjahre 2010 und 2011.

Informationen für AntragstellerInnen

Die Honorarmittel aus dem Berliner Autorenlesefonds können ausschließlich von Berliner Schulen und Öffentlichen Bibliotheken beantragt werden. Gefördert werden Veranstaltungen mit einer Mindestdauer von 45 Minuten bzw. Veranstaltungsreihen, bei denen die professionellen AutorInnen lesen. Für eine 45-minütige Veranstaltung wird ein Honorar von 250 Euro gezahlt. Der Umfang der Förderung ist auf 12 Lesungen je AutorIn begrenzt.

Für die Antrag stellenden Einrichtungen sind bis zu 50 Veranstaltungen pro Kalenderjahr förderfähig. Die Fördersumme ist in voller Höhe zweckgebunden an die AutorInnen weiterzugeben.

Der Antrag für Fördermittel aus dem AutorInnenlesefonds ist bei der Kulturprojekte Berlin GmbH einzureichen.

Weiterführende Informationen sowie das Antragsformular finden Sie zum Download unter:
www.kulturprojekte-berlin.de

Weitere Infos:
www.kulturprojekte-berlin.de









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Beitrag vom 25.02.2010

AVIVA-Redaktion